Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.12.2020 - 4 U 66/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43492
OLG Hamm, 17.12.2020 - 4 U 66/20 (https://dejure.org/2020,43492)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.12.2020 - 4 U 66/20 (https://dejure.org/2020,43492)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 2020 - 4 U 66/20 (https://dejure.org/2020,43492)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,43492) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 17.05.2022 - 4 U 84/21
    Voraussetzung für eine Anfechtung gem. § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung ist eine Täuschung über Tatsachen (vgl. Palandt/Ellenberger, 80. Aufl. 2021, § 123 Rn. 2 ff.; Senatsurteil vom 17.12.2020 - 4 U 66/20, Rn. 7 mwN., zit. nach juris).

    Diese Ausführungen bestehen allerdings im Wesentlichen aus der Äußerung von Rechtsauffassungen (vgl. Senatsurteil vom 17.12.2020 - 4 U 66/20, aaO.).

  • OLG Hamm, 24.05.2022 - 4 U 21/22
    Voraussetzung für eine Anfechtung gem. § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung ist eine Täuschung über Tatsachen (vgl. Palandt/Ellenberger, 80. Aufl. 2021, § 123 Rn. 2 ff.; Senatsurteil vom 17.12.2020 - 4 U 66/20, Rn. 7 mwN., zit. nach juris).

    Der Beklagte sieht sich durch die Ausführungen des Klägers in der der Unterlassungserklärung zugrunde liegenden Abmahnung zum einen über die Aktivlegitimation des Klägers arglistig getäuscht sowie zum anderen darüber, "dass der Kläger überhaupt einen berechtigten Anspruch hat." Diese Ausführungen bestehen allerdings im Wesentlichen aus der Äußerung von Rechtsauffassungen (vgl. Senatsurteil vom 17.12.2020 - 4 U 66/20, aaO.).

  • OLG Hamm, 25.08.2022 - 4 U 120/21
    Voraussetzung für eine Anfechtung ist dabei eine Täuschung über Tatsachen (vgl. Palandt/Ellenberger, 80. Aufl. 2021, § 123 Rn. 2 ff.; Senatsurteil vom 17.12.2020 - 4 U 66/20, Rn. 7 mwN., zit. nach juris).

    Im Ergebnis handelt es sich insoweit daher nicht um einen Streit über Tatsachen , sondern über die Äußerung unterschiedlicher Rechtsauffassungen (vgl. Senatsurteil vom 17.12.2020 - 4 U 66/20, aaO.).

  • LG Paderborn, 01.07.2021 - 7 O 37/20
    Soweit es die überdies zitierte Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 17.12.2020, Az. 4 U 66/20) betrifft, steht auch diese Entscheidung der Ansicht der Kammer nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht